
Fördermittel für Pelletheizungen
Die Bundesregierung fördert über das Marktanreizprogramm (MAP) die Installation neuer Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen. Gefördert werden Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, darunter auch Pelletheizungen, und Wärmepumpen. Die Förderung von Pelletheizungen beläuft sich ab dem 1. April 2015 auf 80 Euro je kW. Gültig ist die Förderung für Kessel bis 100 kW Nennwärmeleistung. Für größere Heizanlagen in Mehrfamilienhäusern und Gewerbe können also bis zu 8.000 Euro Zuschuss gewährt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser greift die Mindestförderung von 3.000 Euro, bei einer Pelletheizung inkl. Pufferspeicher sind es 3.500 Euro.
In Kombination mit einer Solarthermieanlage erhalten Sanierer noch mehr Fördermittel. Die Installation eines Pellet-Kaminofens mit eingebauter Wassertasche wird mit einem Zuschuss von mindestens 2.000 Euro im Neubau und mindestens 3.000 Euro im Gebäudebestand unterstützt. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten bei der BAFA.
Marktanreizprogramm Erneuerbare Wärme der BAFA
Ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018: 20% Zusatzförderung zum MAP + 600 Euro Investitionszuschuss
Mit dem Anreizprogramm Energieeffizien (APEE) der Bundesregierung gibt es seit dem 1. Januar 2016 und für die Dauer von 3 Jahren weitere staatliche Zuschüsse. Dieser MAP-Zusatzbonus wird nur für den Austausch alter, ineffizienter Heizungen gewährt. Die MAP-Förderung wird pauschal um 20% aufgestockt, heißt für eine Pelletheizung gibt es damit bis zu 9.600 Euro, die Mindestförderung steigt auf 3.600 Euro, beim gleichzeitigen Einbau eines Pufferspeichers auf 4.200 Euro. Zusätzlich erhalten Sanierer 600 Euro Investitionszuschuss für die Optimierung ihrer neuen Heizungsanlage.
Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass ein alter Öl- oder Gaskessel (keine Brennwert- oder Brennstoffzellentechnologie) gegen eine Heizung mit Erneuerbaren Energien getauscht wird und alle erforderlichen Optimierungsmaßnahmen an der neuen Heizung durchgeführt werden (hydraulischer Abgleich, Optimierung der Heizkurve etc.). Die Zusatzförderung wird zusammen mit den MAP-Anträgen beantragt.